Berufskraftfahrer




Es ist bekannt, dass Berufskraftfahrer die Eintragung 95 im Führerschein nachweisen müssen, wenn gewerbliche Transporte über 3,5 to. zGM durchgeführt werden. (Ab 05.2021 Nachweis in Form einer Karte durch das KBA) Aber ist auch bekannt, dass neben den Modulfortbildungen weitere wichtige Unterweisungen erfolgen müssen, die im Unternehmen auch zu dokumentieren sind? Z. B. die richtige Anwendung des Digitalen Kontrollgerätes, das richtige Aufzeichnen der Lenk und Ruhezeiten, das Arbeitszeitgesetz, die Handhabung der Ladungssicherung, die Abfahrkontrolle und bei Gefahrgut in nicht kennzeichnungspflichtigen Mengen, die Unterweisung nach 1.3 ADR. Alles das sind Dinge, die dem Fahrer nachweislich vor Fahrtantritt in Unterweisungen mitgeteilt werden muss. Diese Schulungen können wir in kombinierter Form anbieten und auch in regelmäßigen Abständen nachschulen.


 


Unterweisungen nach / für:



Lenk und Ruhezeiten / Arbeitszeiten



Digitales Kontrollgerät



Ladungssicherung



Abfahrkontrolle



Gefahrgutschulungen nach 1.3 ADR






In Kooperation:



Modul 1 - 5 BkrfqG